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Eine 'Erstberatung' soll Sie als Betroffenen in die Lage versetzen, die aus juristischer Sicht sinnvollen weiteren Schritte und Konsequenzen abwägen zu können.

Eine Erstberatung ist darum in erster Linie auch genau dieses: Eine 'Beratung' und kein Tätigwerden des Anwalts nach außen hin. Wir geben Ihnen vielmehr das gedankliche Handwerkszeug, in möglichst aussichtsreicher Weise auf eine Situation reagieren zu können oder erwägen mit Ihnen gemeinsam, wie man aus der Rolle des Reagierenden heraus das Heft in die Hand nehmen könnte.

Es ist unmittelbar einsichtig, dass eine Erstberatung nicht uferlos sein kann. Sollten Sie mehrere Dutzend Akten vorbeibringen müssen, damit sich der zuständige Berater zunächst einige Wochen in den zu würdigenden Sachverhalt einlesen kann, werden wir Sie kontaktieren ... auch in diesen Fällen werden wir eine Lösung finden!